Kinder- und Jugendschutzkonzept
1. Vorwort
Der SV Butzweiler 1949 e.V. ist ein Verein, in dem Menschen unterschiedlichen Alters gemeinsam Sport treiben, Gemeinschaft erleben und Verantwortung füreinander übernehmen.
Kinder und Jugendliche stehen dabei unter einem besonderen Schutz. Sie sollen sich bei uns sicher, respektiert und wertgeschätzt fühlen. Sportliche Leistung, Wettbewerb und Erfolg dürfen niemals wichtiger sein als das körperliche und seelische Wohl eines Kindes oder Jugendlichen.
Der SV Butzweiler 1949 e.V. bekennt sich deshalb zu einer Kultur des Hinsehens, Zuhörens und Handelns.
Wir dulden keine Form von Gewalt, Missbrauch, Diskriminierung, Mobbing oder Ausgrenzung.
Dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept schafft verbindliche Regeln für den Vereinsalltag. Es beschreibt Verantwortlichkeiten, Präventionsmaßnahmen, Beschwerdewege und das Vorgehen bei Verdachtsfällen.
Der Verein orientiert sich dabei an den aktuellen Empfehlungen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und des Fußballverbandes Rheinland. Der DFB versteht ein Schutzkonzept als Grundlage für Achtsamkeit, Prävention und konsequentes Handeln bei Grenzverletzungen und Gefährdungen. (dfb.de)
2. Unser Leitbild
„Ein sicherer Verein ist ein starker Verein.“
Der SV Butzweiler 1949 e.V. möchte ein Ort sein,
* an dem Kinder gerne zum Sport kommen,
* an dem Jugendliche ihre Persönlichkeit entwickeln können,
* an dem Erwachsene Verantwortung übernehmen,
* an dem Grenzen respektiert werden,
* an dem Probleme angesprochen werden dürfen,
* an dem niemand Angst haben muss, Hilfe zu suchen.
Wir verstehen Kinder- und Jugendschutz nicht als einmalige Maßnahme, sondern als dauerhafte Aufgabe.
3. Geltungsbereich
Dieses Konzept gilt für alle Personen, die im SV Butzweiler 1949 e.V. mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder im Rahmen des Vereins Verantwortung für Minderjährige übernehmen.
Dazu gehören insbesondere:
* Vorstandsmitglieder,
* Jugendleitung,
* Trainerinnen und Trainer,
* Betreuerinnen und Betreuer,
* Übungsleiterinnen und Übungsleiter,
* Helferinnen und Helfer,
* Mannschaftsverantwortliche,
* Begleitpersonen bei Fahrten,
* ehrenamtlich und hauptamtlich Tätige,
* sonstige Personen mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen.
Das Konzept gilt bei:
* Trainingseinheiten,
* Spielen,
* Turnieren,
* Vereinsveranstaltungen,
* Trainingslagern,
* Auswärtsfahrten,
* Übernachtungen,
* Ferienfreizeiten,
* Mannschaftsfeiern,
* Veranstaltungen des Vereins,
* digitaler Kommunikation,
* Social Media,
* allen sonstigen Aktivitäten im Namen oder Auftrag des SV Butzweiler 1949 e.V.
4. Rechte der Kinder und Jugendlichen
Für den SV Butzweiler gelten insbesondere folgende Grundsätze:
Jedes Kind hat das Recht auf Sicherheit.
Niemand darf ein Kind absichtlich körperlich oder seelisch verletzen.
Jedes Kind hat das Recht auf Respekt.
Beleidigungen, Bloßstellungen, Erniedrigungen und Diskriminierung haben keinen Platz im Verein.
Jedes Kind hat das Recht auf ein „Nein“.
Persönliche Grenzen müssen respektiert werden.
Jedes Kind hat das Recht auf Hilfe.
Kinder und Jugendliche dürfen sich jederzeit an eine Vertrauensperson wenden.
Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung.
Kinder und Jugendliche dürfen ihre Meinung äußern und sollen bei Entscheidungen, die sie betreffen, angemessen beteiligt werden.
Diese Grundhaltung entspricht auch der aktuellen DFB-Initiative „Mein Spiel. Meine Grenze.“. (dfb.de)
Der SV Butzweiler 1949 e.V. berücksichtigt insbesondere folgende Formen interpersoneller Gewalt:
5.1 Körperliche Gewalt
Zum Beispiel:
* Schlagen,
* Treten,
* Schütteln,
* Stoßen,
* unangemessene körperliche Bestrafungen,
* absichtliche Verletzungen,
* sonstige körperliche Übergriffe.
5.2 Psychische Gewalt
Zum Beispiel:
* Beleidigungen,
* Anschreien,
* Demütigungen,
* Einschüchterungen,
* Drohungen,
* Bloßstellungen,
* systematisches Ausgrenzen,
* Mobbing,
* unangemessener Leistungsdruck.
5.3 Sexualisierte Gewalt
Zum Beispiel:
* sexualisierte Kommentare,
* sexuelle Belästigung,
* unerwünschte Berührungen,
* sexualisierte Nachrichten,
* das Versenden oder Anfordern sexualisierter Bilder,
* exhibitionistisches Verhalten,
* sexuelle Handlungen,
* Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses.
5.4 Vernachlässigung
Zum Beispiel:
* unzureichende Aufsicht,
* wiederholtes unbegründetes Alleinlassen,
* Ignorieren gesundheitlicher Probleme,
* fehlende Betreuung,
* nicht ausreichende Versorgung bei Verletzungen oder Notfällen.
5.5 Digitale Gewalt
Zum Beispiel:
* Cybermobbing,
* Drohungen über Messenger,
* sexualisierte Nachrichten,
* unerlaubte Veröffentlichung von Bildern,
* unangemessene private Kontakte,
* Druck oder Manipulation über soziale Medien.
Der DFB weist ausdrücklich darauf hin, dass Kinder- und Jugendschutz nicht nur sexualisierte Gewalt umfasst, sondern auch Vernachlässigung sowie physische und psychische Gewalt. (dfb.de)
6. Verwantwortlichkeiten im SV Butzweiler e.V.
Der Vorstand des SV Butzweiler 1949 e.V. trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung dieses Konzeptes.
6.1 Verantwortliche Person im Vorstand
Der Vorstand benennt eine verantwortliche Person für Kinder- und Jugendschutz.
Name: Florian Kruppert
Funktion: 2. Vorsitzender
Telefon: 0151 72453692
E-Mail: florian.kruppert@sv-butzweiler.de
Aufgaben
Die verantwortliche Person:
* koordiniert die Umsetzung des Schutzkonzeptes,
* begleitet die Risikoanalyse,
* koordiniert Präventionsmaßnahmen,
* unterstützt die Ansprechperson,
* organisiert bzw. koordiniert Schulungen,
* sorgt für die regelmäßige Überprüfung des Konzeptes,
* koordiniert im Krisenfall die vereinsinternen Maßnahmen,
* hält Kontakt zum Fußballverband Rheinland und geeigneten Fachstellen.
7. Unabhängige Ansprechperson
Der SV Butzweiler benennt eine Ansprechperson für Kinder- und Jugendschutz.
Diese Person soll nicht gleichzeitig alleinige Entscheidungsinstanz im Vorstand sein.
Name: Martin Scheid
Telefon: 0176 56728185
E-Mail:
Sprechzeiten / Erreichbarkeit: jederzeit!
Die Ansprechperson ist Anlaufstelle für:
* Kinder,
* Jugendliche,
* Eltern,
* Trainer*innen,
* Betreuer*innen,
* Vereinsmitglieder.
Sie hört zu, nimmt Hinweise ernst und unterstützt bei der Einleitung weiterer Schritte.
Die Ansprechperson muss nicht selbst über die weitere rechtliche oder fachliche Bewertung eines Verdachts entscheiden. Bei Bedarf wird externe Fachberatung hinzugezogen.
8. Verhaltenskodex
Alle Personen, die im SV Butzweiler mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, verpflichten sich zu folgendem Verhalten.
Wir verpflichten uns:
- Kinder und Jugendliche respektvoll zu behandeln.
- Die Persönlichkeit und Würde jedes Kindes zu achten.
- Persönliche Grenzen zu respektieren.
- Kinder nicht zu beleidigen, zu bedrohen oder bloßzustellen.
- Keine körperliche oder psychische Gewalt anzuwenden.
- Keine sexualisierten Äußerungen oder Handlungen vorzunehmen.
- Kinder und Jugendliche nicht zu Geheimnissen gegenüber Eltern oder Vertrauenspersonen zu verpflichten.
- Keine unangemessenen privaten Beziehungen zu Minderjährigen aufzubauen.
- Private Kommunikation mit Minderjährigen auf das notwendige Maß zu beschränken.
- Möglichst offizielle Vereinskommunikationswege zu verwenden.
- Situationen mit besonderem Nähe- oder Abhängigkeitsverhältnis transparent zu gestalten.
- Beschwerden ernst zu nehmen.
- Bei Verdachtsfällen nicht wegzusehen.
- Keine eigenständigen Ermittlungen durchzuführen.
- Die zuständigen Ansprechpartner einzubeziehen.
9. Nähe und Distanz
Trainerinnen und Betreuerinnen haben gegenüber Kindern und Jugendlichen eine besondere Verantwortung.
Körperkontakt kann im Sport notwendig und sinnvoll sein, beispielsweise:
* bei sportlicher Hilfestellung,
* bei der medizinischen Versorgung,
* beim Trösten,
* bei einer angemessenen Gratulation.
Körperkontakt muss jedoch immer angemessen sein und die persönlichen Grenzen des Kindes respektieren.
Ein Kind darf körperliche Nähe ablehnen.
Ein „Nein“ oder „Stopp“ wird unmittelbar akzeptiert.
Der DFB weist ausdrücklich darauf hin, dass zwischen angemessenem und grenzverletzendem Körperkontakt unterschieden werden muss. (dfb.de)
10. Einzelkontakte und Vier-Augen-Prinzip
Einzelkontakte zwischen Erwachsenen und Minderjährigen sollen möglichst vermieden oder transparent gestaltet werden.
Wenn ein Einzelgespräch erforderlich ist:
* soll es möglichst in einem einsehbaren Raum stattfinden,
* sollen andere Personen darüber informiert sein,
* soll die Situation sachlich und angemessen gestaltet werden.
Besondere Vorsicht gilt bei:
* Einzeltraining,
* persönlichen Gesprächen,
* Fahrten,
* Übernachtungen,
* Betreuungssituationen außerhalb des regulären Trainings.
11. Umkleiden und Duschen
Die Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen wird geschützt.
Grundsätzlich gilt:
* Erwachsene betreten Umkleiden nur, wenn dies erforderlich ist.
* Die Intimsphäre der Kinder wird respektiert.
* Fotografieren und Filmen in Umkleide- und Duschräumen ist verboten.
* Kinder und Jugendliche dürfen nicht zum gemeinsamen Duschen mit Erwachsenen verpflichtet werden.
* Körperbezogene Kommentare werden unterlassen.
12. Fahrten, Turniere und Übernachtungen
Bei Mannschaftsfahrten und Übernachtungen gelten besondere Schutzmaßnahmen.
Vor jeder Fahrt werden festgelegt:
* verantwortliche Betreuungspersonen,
* Notfallkontakte,
* medizinische Besonderheiten,
* Aufsichtsregelungen,
* Schlaf- und Zimmeraufteilung,
* Regeln zur digitalen Kommunikation,
* Erreichbarkeit der Eltern.
Einzelzimmer von Erwachsenen und Minderjährigen werden grundsätzlich vermieden.
Übernachtungssituationen werden so organisiert, dass die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen gewahrt bleibt.
Der DFB berücksichtigt Fahrten, Ausflüge und Turniere mit Übernachtungen ausdrücklich bei seinen Anforderungen an das erweiterte Führungszeugnis.
13. Digitale Kommunikation
Grundsätzlich gilt:
* Mannschaftsgruppen sollen bevorzugt genutzt werden.
* Eltern sollen bei relevanter Kommunikation einbezogen werden.
* Private Einzelchats zwischen Erwachsenen und Minderjährigen sollen auf notwendige organisatorische Kommunikation beschränkt werden.
* Sexualisierte, beleidigende oder unangemessene Inhalte sind verboten.
* Fotos und Videos dürfen nicht ohne entsprechende Berechtigung veröffentlicht werden.
* Screenshots oder private Nachrichten werden nicht ohne Anlass und Erlaubnis weitergegeben.
Bei sensiblen Themen soll möglichst eine erwachsene Vertrauensperson oder die Ansprechperson für Kinder- und Jugendschutz einbezogen werden.
14. Foto- und Videoaufnahmen
Der SV Butzweiler geht verantwortungsvoll mit Bildern und Videos von Kindern und Jugendlichen um.
Es gelten insbesondere folgende Regeln:
* keine Foto- oder Videoaufnahmen in Umkleiden oder Duschen,
* keine Aufnahmen in Situationen, die die Intimsphäre verletzen,
* keine sexualisierten oder entwürdigenden Darstellungen,
* Veröffentlichungen erfolgen nur unter Beachtung der jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben,
* Kinder und Jugendliche werden respektvoll dargestellt.
15. Auswahl von Trainerinnen und Betreuerinnen
Der Kinder- und Jugendschutz ist Bestandteil der Auswahl von Personen, die im Verein mit Minderjährigen arbeiten.
Bei der Auswahl wird insbesondere auf folgendes geachtet:
* persönliche Eignung,
* verantwortungsbewusstes Verhalten,
* pädagogische Haltung,
* Umgang mit Nähe und Distanz,
* Bereitschaft zur Fortbildung,
* Anerkennung des Verhaltenskodex
Der Verein verpflichtet sich, die entsprechenden gesetzlichen und verbandsbezogenen Vorgaben zum erweiterten Führungszeugnis umzusetzen.
16. Erweitertes Führungszeugnis
Für Personen, die regelmäßig oder in besonderer Weise mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wird das erweiterte Führungszeugnis entsprechend den gesetzlichen und verbandsbezogenen Vorgaben geprüft.
Dies betrifft insbesondere:
* Trainer*innen,
* Betreuer*innen,
* Übungsleiter*innen,
* Personen mit regelmäßigem unbeaufsichtigtem Kontakt zu Minderjährigen,
* Personen, die Kinder und Jugendliche auf Fahrten oder bei Übernachtungen begleiten.
Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben des § 72a SGB VIII und unter Beachtung des Datenschutzes.
Bei einschlägigen Eintragungen ist ein Einsatz im kinder- und jugendbezogenen Bereich des Vereins ausgeschlossen.
Der DFB nennt die Prüfung des erweiterten Führungszeugnisses ausdrücklich als Bestandteil seines Handlungsleitfadens. (assets.dfb.de)
17. Schulungen
Alle Trainerinnen und Betreuerinnen sollen regelmäßig für Kinder- und Jugendschutz sensibilisiert werden.
Die Schulungen behandeln mindestens:
* Kinderrechte,
* Formen von Gewalt,
* Grenzverletzungen,
* Nähe und Distanz,
* Verhalten in Umkleiden,
* Fahrten und Übernachtungen,
* digitale Kommunikation,
* Beschwerdemöglichkeiten,
* Verhalten bei Verdachtsfällen,
* Ansprechpartner und externe Fachstellen.
Neue Trainerinnen und Betreuerinnen sollen möglichst vor bzw. zeitnah nach Aufnahme ihrer Tätigkeit über das Schutzkonzept informiert werden.
Der DFB sieht eine Informationsveranstaltung für Trainerinnen und Betreuerinnen einschließlich einer Sensibilisierung für Grenzverletzungen vor.
18. Umgang mit Hinweisen und Verdachtsfällen
Wenn ein Kind oder Jugendlicher von einer möglichen Grenzverletzung oder Gewalt berichtet, gilt:
- Ruhe bewahren
Nicht vorschnell reagieren und keine Beschuldigungen aussprechen.
- Zuhören
Dem Kind aufmerksam zuhören und es ernst nehmen.
- Keine Verhöre
Keine suggestiven Fragen stellen und nicht versuchen, den Sachverhalt selbst aufzuklären.
- Keine Geheimhaltung versprechen
Es darf nicht versprochen werden, dass Informationen niemals weitergegeben werden.
- Schutz gewährleisten
Das betroffene Kind oder der Jugendliche muss vor weiteren möglichen Gefährdungen geschützt werden.
- Dokumentieren
Sachlich festhalten:
* Datum,
* Uhrzeit,
* Ort,
* beteiligte Personen,
* eigene Wahrnehmung,
* Aussagen möglichst genau,
* getroffene Maßnahmen.
- Ansprechpartner informieren
Die vereinsinterne Ansprechperson und/oder die verantwortliche Person für Kinder- und Jugendschutz wird informiert.
- Fachberatung einholen
Bei Bedarf wird eine geeignete Fachberatungsstelle oder der zuständige Verband eingeschaltet.
- Weitere Maßnahmen
Weitere Maßnahmen erfolgen fachlich und rechtlich abgestimmt.
19. Krisen- und Interventionsplan
Bei einem schwerwiegenden Verdacht oder konkreten Vorfall übernimmt die verantwortliche Person für Kinder- und Jugendschutz die Koordination gemeinsam mit der Ansprechperson.
Priorität hat immer:
Schutz des Kindes bzw. Jugendlichen.
Dabei wird geprüft:
- Besteht eine unmittelbare Gefahr?
- Welche Schutzmaßnahmen sind sofort erforderlich?
- Muss eine Person vorläufig aus dem Kontakt mit Kindern herausgenommen werden?
- Welche Fachberatungsstelle kann unterstützen?
- Muss der Fußballverband Rheinland informiert werden?
- Sind weitere gesetzliche Schritte erforderlich?
- Wer informiert die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten?
- Wer ist für die Kommunikation nach außen zuständig?
Der Verein führt keine eigene „Ermittlung“ durch.
Beschuldigte Personen werden nicht eigenmächtig mit Vorwürfen konfrontiert, wenn dadurch eine Gefährdung des Kindes oder eine fachlich gebotene Intervention beeinträchtigt werden könnte.
Der DFB sieht ausdrücklich Interventionsleitlinien mit klaren Verantwortlichkeiten, Entscheidungskompetenzen und Regelungen für die Kommunikation im Krisenfall vor. (assets.dfb.de)
20. Sofortmaßnahmen bei akuter Gefahr
Bei unmittelbarer Gefahr für ein Kind oder einen Jugendlichen steht der Schutz des Kindes an erster Stelle.
Je nach Situation sind unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Bei akuter Gefahr:
Polizei: 110
Rettungsdienst / Feuerwehr: 112
Zusätzlich werden – soweit erforderlich – die zuständigen Fachstellen eingeschaltet.
21. Zusammenarbeit mit Eltern
Der SV Butzweiler betrachtet Eltern und Erziehungsberechtigte als wichtige Partner im Kinder- und Jugendschutz.
Die Eltern werden über:
* das Schutzkonzept,
* die Ansprechpartner,
* Beschwerdemöglichkeiten,
* Verhaltensregeln,
* Präventionsmaßnahmen
informiert.
Das Schutzkonzept wird über geeignete Vereinskanäle veröffentlicht bzw. zugänglich gemacht.
22. Mobbing und Diskriminierung
Der SV Butzweiler duldet kein Mobbing und keine Diskriminierung.
Niemand darf aufgrund von:
* Herkunft,
* Hautfarbe,
* Geschlecht,
* Behinderung,
* Religion,
* sozialer Herkunft,
* sexueller Identität,
* sportlicher Leistungsfähigkeit,
* körperlicher Entwicklung
ausgeschlossen, beleidigt oder herabgewürdigt werden.
Trainer*innen greifen bei entsprechenden Vorfällen frühzeitig ein.
Konflikte werden altersgerecht bearbeitet.
23. Leistungsdruck
Fußball soll Kindern Freude bereiten.
Trainer*innen verpflichten sich deshalb zu einer alters- und entwicklungsangemessenen Trainingsgestaltung.
Es gilt:
* Fehler gehören zum Lernen.
* Kinder dürfen unterschiedliche Leistungsstände haben.
* Niemand wird wegen mangelnder sportlicher Leistung beleidigt.
* Sportlicher Erfolg rechtfertigt keine Demütigung.
* Kinder werden nicht gegeneinander ausgespielt.
* Lob und konstruktives Feedback stehen im Mittelpunkt.
24. Alkohol, Rauchen und andere Substanzen
Erwachsene Personen, die im Rahmen einer Veranstaltung Verantwortung für Kinder und Jugendliche tragen, haben ihre Vorbildfunktion zu beachten.
Während der aktiven Betreuung von Kindern und Jugendlichen darf die Wahrnehmungs- und Handlungsfähigkeit nicht durch Alkohol oder andere Substanzen beeinträchtigt sein.
Auf Vereinsfahrten und bei Übernachtungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie zusätzliche vereinsinterne Regeln.
25. Datenschutz und Vertraulichkeit
Informationen über mögliche Gefährdungen werden vertraulich behandelt.
Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet und weitergegeben, soweit dies erforderlich und rechtlich zulässig ist.
Es gilt:
* keine Weitergabe von Gerüchten,
* keine Veröffentlichung personenbezogener Informationen,
* keine Diskussion von Verdachtsfällen in Mannschaftsgruppen,
* keine Weitergabe von Bildern oder Nachrichten ohne entsprechende Grundlage.
Gleichzeitig darf Vertraulichkeit nicht dazu führen, dass notwendige Schutzmaßnahmen unterbleiben.
26. Externe Ansprechpartner
Der SV Butzweiler arbeitet bei Bedarf mit geeigneten externen Fachstellen zusammen.
Fußballverband Rheinland
Der zuständige Fußballverband ist ein wichtiger Ansprechpartner für Vereine bei Fragen zum Kinder- und Jugendschutz.
Fußballverband Rheinland e.V.
Kontakt wird durch den Verein aktuell gehalten.
Deutscher Fußball-Bund
Der DFB stellt umfangreiche Materialien zu Prävention und Intervention im Kinder- und Jugendschutz bereit. (dfb.de)
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
0800 22 55 530
Kostenfreie und anonyme Beratung.
Polizei
110
Rettungsdienst / Feuerwehr
112
Die Kontaktdaten externer Fachstellen werden mindestens einmal jährlich überprüft.
27. Dokumentation
Der Verein dokumentiert:
* durchgeführte Schulungen,
* Benennung der Ansprechpartner,
* erfolgte Information der Trainerinnen und Betreuerinnen,
* durchgeführte Risikoanalysen,
* erforderliche Prüfungen des erweiterten Führungszeugnisses,
* relevante Schutzmaßnahmen und Interventionsschritte.
Dokumentationen werden vertraulich und datenschutzkonform behandelt.
28. Überprüfung und Weiterentwicklung
Das Schutzkonzept wird mindestens einmal jährlich vom Vorstand überprüft.
Zusätzlich wird es überprüft:
* nach einem relevanten Vorfall,
* nach Veränderungen im Vereinsbetrieb,
* bei neuen gesetzlichen Anforderungen,
* bei Änderungen von Verbandsvorgaben,
* nach Erkenntnissen aus Schulungen,
* nach einer neuen Risikoanalyse.
Kinder und Jugendliche sollen angemessen in die Weiterentwicklung einbezogen werden.
Der aktuelle DFB beschreibt Kinder- und Jugendschutz ausdrücklich als kontinuierliche Aufgabe, die im Vereinsalltag verankert und weiterentwickelt werden soll. (assets.dfb.de)
29. Beschluss des Vorstandes
Der Vorstand des SV Butzweiler e.V. beschließt dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept am 24.08.2026.
Das Konzept tritt am 24.08.2026 in Kraft
Vorstand:
1. Vorsitzender, Jens Jakobi
2. Vorsitzender, Florian Kruppert
Verantwortliche Person Kinder- und Jugendschutz
Florian Kruppert
30. Schlusswort
Der SV Butzweiler 1949 e.V. übernimmt Verantwortung.
Wir wollen einen Verein schaffen, in dem Kinder und Jugendliche nicht nur Fußball spielen, sondern sich sicher fühlen, Freundschaften schließen, Selbstvertrauen entwickeln und Freude am Sport haben.
Deshalb gilt für alle im SV Butzweiler:
Hinschauen statt Wegschauen.
Zuhören statt Übergehen.
Handeln statt Schweigen.
Ein sicherer Verein ist ein starker Verein.